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Pflege zu Hause

BERATUNG UND VERMITTLUNG

Beratung und Vermittlung

Für uns beschränkt sich ambulante Pflege längst nicht auf die pflegerischen Leistungen vor Ort, in der häuslichen Umgebung des Patienten. Wir wollen den Patienten wissen lassen, was möglich, aber auch was nötig ist, um ein ganzheitlich wirksames, individuell zugeschnittenes und mitgetragenes Pflegeangebot zu verwirklichen. Daher stehen wir dem Patienten immer auch als kompetente Berater und Vermittler in Sachen Pflege zur Seite.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Möglichkeiten Ambulanter Pflege

Stärkung der ambulanten Pflege: seit Anfang 2017 – mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II – existiert zum einen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, zum anderen auch eine völlig neue Art der Begutachtung.

Dieses sogenannte Begutachtungsassessment (NBA) erfasst, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Dazu werden sechs Lebensbereiche in „Modulen“ betrachtet und unterschiedlich gewichtet. Die Einstufung erfolgt dann anhand von fünf Pflegegraden (1–5).

Darüber hinaus sind die Leistungen erhöht worden – seit 2017 stehen somit deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen und sicherzustellen.

Gut informiert mit Pflege Behmenburg

In unserer Broschüre „Möglichkeiten ambulanter Pflege“ haben wir die unterschiedlichen Leistungen und finanziellen Mittel zusammen gestellt, die Ihnen seitens der Pflegekasse zur Verfügung stehen.

Natürlich können Sie uns bei Fragen auch gerne kontaktieren. Wir beraten Sie individuell – kostenlos und unverbindlich.

Broschüre „Möglichkeiten ambulanter Pflege“ (Stand 01/25)

Tabelle mit den aktuellen Leistungen im Überblick – Pflegegrad 1 bis 5 Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag

Ihre Leistungen im Überblick

Pflegegeld wird Ihnen – falls Sie die Pflege selbst organisieren – von Ihrer Pflegekasse auf Ihr Konto oder das Ihres Angehörigen ausgezahlt. Es dient dazu, privat Pflege zu ermöglichen.

Sachleistungen beschreiben den Höchstbetrag, für den Sie sich bei einem ambulanten Pflegedienst Leistungen, also Pflege oder andere Unterstützungen, „einkaufen“ können.

Kommt für Sie eher eine Kombination aus Pflege durch eine private Person und durch einen ambulanten Pflegedienst in Betracht, können Sie die sogenannte Kombinationsleistung beantragen. Die Pflegekasse begleicht hierbei zunächst die Rechnung Ihres Pflegedienstes und zahlt Ihnen anschließend ein anteiliges Pflegegeld aus. Dies kann naturgemäß einige Zeit dauern.

 

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag. Dieser ist zweckgebunden und dient der Finanzierung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag gemäß § 45b SGB XI.

Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen in die Folgemonate übertragen werden. Eine Nutzung ist somit auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen, anerkannte Nachbarschaftshilfe sowie weitere nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI eingesetzt werden. Es handelt sich hierbei um eine Erstattungsleistung.

Die jeweils aktuellen Beträge und Rahmenbedingungen finden Sie in der obenstehenden
Übersicht.

BESONDERHEIT

In Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag auch für Leistungen nach § 36 SGB XI (Sachleistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden) einsetzbar.

Verhinderungspflege

Ist die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen vorübergehend verhindert, kann eine sogenannte Verhinderungspflege beantragt werden. Diese ermöglicht es, die häusliche Pflege für einen begrenzten Zeitraum im Kalenderjahr sicherzustellen.

Voraussetzung ist in der Regel, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die häusliche Pflege bereits seit einer gesetzlich festgelegten Mindestdauer durch die private Pflegeperson erbracht wurde.

Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden. Sie kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch eine geeignete Privatperson erfolgen.

Die Pflegekassen übernehmen hierfür Leistungen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Zudem besteht die Möglichkeit, Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege miteinander zu kombinieren, sodass sich der verfügbare Gesamtbetrag entsprechend erhöhen kann.


Die jeweils aktuellen Leistungsbeträge und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der obenstehenden Übersicht.

Wollen Sie mehr wissen zum Thema Beratung bei Pflege Behmenburg. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Beratung unter Soziale Arbeit – oder melden Sie sich bei uns. Wir helfen gerne.

Kurzzeitpflege

Ist die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt, besteht ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, Kurzzeitpflege zu beantragen und eine zeitweise stationäre Versorgung in Anspruch zu nehmen. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einem Ausfall der Pflegeperson erforderlich sein.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist gesetzlich auf eine bestimmte Dauer pro Kalenderjahr begrenzt. Die Pflegekassen übernehmen hierfür Leistungen im vorgesehenen Rahmen.

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind – wie bei einer vollstationären Unterbringung – in der Regel selbst zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können hierfür zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise der Entlastungsbetrag, eingesetzt werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege miteinander zu kombinieren, sodass sich der insgesamt verfügbare Leistungsrahmen erhöhen kann.

Beachten Sie bitte, dass die Verhinderungspflege nur einmal jährlich zur Verfügung steht.